Zu Gast bei unserem zweiten Stammtisch im Rahmen der Europawoche war Regine Geraedts von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Als Referentin für Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik befasst sie sich u.a. mit den Auswirkungen europäischer Regelungen und Bestimmungen auf den Bremer Arbeitsmarkt.
Doch wie sehen diese Regelungen im Einzelnen aus? Welche Rechte und Pflichten haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU? Was bedeutet überhaupt „grenzenlos arbeiten“? Und wie wird der Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ in der Praxis umgesetzt? Bei der gemeinsamen Diskussion konnten wir auf all diese Fragen Antworten finden und Meinungen sammeln.
Dabei wurde beispielsweise deutlich, dass zwischen drei Formen des grenzüberschreitenden Arbeitens in der EU unterschieden werden muss: Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit, Entsendung von Arbeitnehmer*innen und mobiles Arbeiten. Hier müssen jeweils verschiedene Prinzipien beachtet werden. Geprägt ist die Debatte um das grenzüberschreitende Arbeiten auch häufig vom großen sozialen Gefälle zwischen den einzelnen EU-Mitgliedsländern, das einen erheblichen Einfluss auf die Mobilität von Arbeitnehmer*innen und Arbeitnehmern hat. Hier werden vor allem die neusten Entwicklungen rund um die Reform der Arbeitnehmerentsenderichtlinie und die Säule sozialer Rechte weiter zu beobachten sein